Risikopotenziale für die Abgabeneinbringung
Leitsatz
Besonderes Risikopotenzial für die Uneinbringlichkeit von Abgabenforderungen, insbesondere der Umsatzsteuer, liegt beim Typus der GmbH und bei Kleinbetrieben. Neben einer (weiteren) Forcierung der Betrugsbekämpfung sind daher vermehrte Außenprüfungsmaßnahmen bei Kleinbetrieben erforderlich.Reihe Bund 2007_14_1 (Einbringung von Abgabenrückständen), TZ 5.1f, S. 9f
Sachverhalt
Der vollstreckbare Rückstand per 31. Dezember 2006 setzte sich aus folgenden Abgabenarten zusammen: ...Die weitere Analyse der Löschungen des Jahres 2006 (472,37 Mill. EUR) nach Rechtsform des Abgabenschuldners und Abgabenarten führte zu folgendem Ergebnis: ...
Rund 46 % der gelöschten Abgabenforderungen betrafen die Umsatzsteuer. Bei weit mehr als der Hälfte der Löschungen war der Abgabenschuldner eine GmbH. Eine Zuordnung der Löschungen des Jahres 2006 zu den Betriebskategorien zeigte, dass rd. 83 % davon Abgabenforderungen gegenüber Unternehmen betrafen, die bei den Finanzämtern als Kleinbetriebe eingestuft waren.
Besonderes Risikopotenzial für die spätere Uneinbringlichkeit von Abgabenforderungen, insbesondere der Umsatzsteuer, lag bei Unternehmen mit der Rechtsform GmbH und der Einstufung als Kleinbetrieb. Der RH hielt neben einer weiteren Forcierung der Betrugsbekämpfung vermehrte Außenprüfungsmaßnahmen bei Kleinbetrieben für erforderlich, um dem dargestellten Risikopotenzial wirksam zu begegnen. Weiters war davon auszugehen, dass zahlreiche Unternehmen fälschlich als Kleinbetriebe eingestuft waren. Bereits anlässlich der Gebarungsüberprüfung betreffend die Abgabeneinbringung (Reihe Bund 2001/2 S. 30) hatte der RH auf die ungenaue Einstufung der Unternehmen in der finanzinternen Bearbeitungssystematik hingewiesen.
Empfehlungen
Da die Prüfungshäufigkeit auch von der Betriebsgröße abhängt, ist die frühzeitige Aufdeckung eines Abgabenbetruges durch eine falsche Einstufung erschwert. In diesem Zusammenhang verwies der RH auch auf seine Empfehlung aus der Gebarungsüberprüfung betreffend die Erhebung der Umsatzsteuer (Reihe Bund 2003/4 S. 84 f.). Demnach sollte die Ausnahmeregelung von der verpflichtenden Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für Unternehmer mit weniger als 100.000 EUR Vorjahresumsätzen aufgehoben werden. Dadurch könnten zusätzliche Daten für eine wirksame Risikoanalyse gewonnen und somit eine Steigerung der Effizienz der Betrugsbekämpfung und letztlich auch der Abgabeneinbringung erreicht werden.Laut Stellungnahme des BMF erfolge die Kategorisierung von Betrieben automatisch aufgrund der Umsatzdaten der Veranlagung. Eine unrichtige Kategorisierung sei nur bei Umsatzveränderungen im Zeitraum bis zur Durchführung der Veranlagung möglich. Der Forderung nach mehr Außenprüfungen bei Kleinbetrieben werde insofern nachgekommen, als der risikoorientierten Fallauswahl in diesem Segment verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werde. Das BMF kam der Empfehlung des RH, die Ausnahmeregelung für die verpflichtende Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen aufzuheben, um wichtige Daten für die Risikoanalyse zu gewinnen, insoweit nach, als ein entsprechender Verordnungsentwurf erstellt wurde.
Der RH entgegnete, dass es bei unrichtiger Angabe von Umsatzdaten bei der Veranlagung zu einer unzutreffenden Kategorisierung komme.
Fundstelle
Bund_2007_14_1.pdf - Größe: 393 KB
