Allgemeines

Unter der offiziellen Bezeichnung Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, kurz BMeiA, firmiert Österreichs Außenministerium seit Anfang 2007, davor hieß es Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (abgekürzt BMA oder BMaA). Es ist jenes Ressort der Österreichischen Bundesregierung, welchem die Agenden der Außenpolitik, darunter die Vertretung Österreichs gegenüber anderen Staaten und Organisationen sowie die Koordination der österreichischen EU-Politik, zufallen.

Laut dem österreichischen Bundesministeriengesetz obliegen dem BMeiA "auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen". Aufgelistet werden insbesondere:

  • Angelegenheiten der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung
  • Angelegenheiten des Völkerrechts
  • Verhandlung von Staatsverträgen
  • Vertretung der Republik Österreich gegenüber ausländischen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler Organisationen sowie der Verkehr mit diesen
  • Sonstige Angelegenheiten internationaler Organisationen
  • Angelegenheiten der ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich und ihrer Funktionäre sowie der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  • Angelegenheiten der Diplomatenpässe
  • Angelegenheiten des zwischenstaatlichen Zeremoniells
  • Angelegenheiten des Auszeichnungswesens, soweit es Ausländer oder ausländische Auszeichnungen und Titel betrifft
  • Schutz österreichischer Staatsbürger und ihres Vermögens im Ausland und gegenüber dem Ausland
  • Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe
  • Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration
  • Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union
  • Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten und den Neuen Unabhängigen Staaten
  • Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation
  • Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen
  • Angelegenheiten der Diplomatischen Akademie
  • Angelegenheiten der Konsulargebühren
  • Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften der dem BMeiA unterstehenden österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  • Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK




(Quelle: www.bmeia.gv.at)

Begriffsbestimmung


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