Verleih von Sammlungsgut durch Bundesmuseen

Themen: Ausgliederungen, Kultur

Kurzfassung

Das Bewusstsein, dass das Sammlungsgut nach wie vor Bundeseigentum ist, war nicht bei allen Museumsverantwortlichen vorhanden. Objekte wurden gegen konservatorische Bedenken verliehen. Die im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen konservatorischen Bedingungen galten nur für den Auslandsleihverkehr, nicht aber für den Inlandsleihverkehr. Der Leihverkehr war nicht kostendeckend.


Bund_2010_02_4.pdf - Größe: 416 KB 

Nach oben