Verlängerung der S 31 Burgenland Schnellstraße
Kurzfassung
Die Aufnahme der S 31-Verlängerungen im Norden (Eisenstadt bis Schützen am Gebirge) und im Süden (Oberpullendorf bis zur Staatsgrenze) in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 und in das Bundesstraßengesetz war weder durch Verkehrsprognosen untermauert, noch anhand von Kosten-Nutzen-Überlegungen erfolgt.
Beide Projekte wiesen großteils lokalen Nutzen auf. Dennoch sollte ihre Finanzierung ausschließlich aus Bundesmitteln erfolgen. Das Projekt S 31 Nord mit geschätzten Kosten von rd. 52 Mill. EUR wurde im Frühjahr 2010 nach rund siebenjähriger Planungstätigkeit aus dem Bundesstraßengesetz wieder herausgenommen.
Für das Projekt S 31 Süd mit geschätzten Kosten von rd. 80 Mill. EUR war auch langfristig ein geringes Verkehrsaufkommen prognostiziert. Dennoch wurden die Planungen weiter betrieben. Im Frühjahr 2008 vereinbarte das Land Burgenland gegen Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten von rd. 3,4 Mill. EUR einen vorgezogenen Baubeginn. Auch dieses Projekt soll gemäß einem Abkommen vom November 2010 aus dem Bundesstraßengesetz entfernt werden.
Der ASFINAG entstanden aus Planungsleistungen der beiden Projekte Kosten von rd. 5,6 Mill. EUR.




