Verfahrensdauer im zivilgerichtlichen Verfahren

Themen: Justiz
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Kurzfassung

Die durchschnittliche Dauer streitiger zivilgerichtlicher Verfahren bis zur Entscheidung in erster Instanz betrug im Jahr 2007 bei den Bezirksgerichten 8,6 Monate und bei den Landesgerichten 16,3 Monate. In einem internationalen Vergleich aus dem Jahr 2008 lag Österreich damit an fünfter Stelle von insgesamt 28 erfassten Staaten.
Zwischen einzelnen Gerichten zeigten sich markante Unterschiede. Bezirksgerichte wiesen durchschnittliche Verfahrensdauern zwischen 3,5 und 15,3 Monaten, Landesgerichte zwischen 12,8 und 20,0 Monaten auf. Die Ursache für die lange Dauer lag in der wenig straffen Verfahrensführung durch die Richter. Auch den Justizoberbehörden gelang es bisher nicht, darauf entsprechend einzuwirken.

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