Umsetzung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003
Kurzfassung
Die Umstrukturierung der ÖBB in Einzelgesellschaften erfolgte innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitplanes. Wesentliche Regelungsbereiche einer umfassenden Bahnreform blieben jedoch ausgeklammert.
Das erklärte Hauptziel der Bahnreform, den Finanzierungsbedarf des Gesamtsystems ÖBB durch Effizienzsteigerungen und Erhöhung des Selbstfinanzierungsgrades kurzfristig zu stabilisieren und bis 2010 deutlich abzusenken, blieb bislang unerreicht.
An die Stelle der überwiegenden Kostentragung durch den Bund traten maastrichtkonforme Zuschussregelungen bzw. Haftungszusagen.
Die Aktivitäten der Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft gingen weit über das Ziel der einheitlichen strategischen Ausrichtung der operativen Gesellschaften hinaus und steuerten vielmehr auf die schrittweise faktische Fortschreibung eines zentral geführten Gesamtsystems ÖBB zu.




