Trinkwasserverband Gasteinertal

Themen: Gemeindeverwaltung, Landesverwaltung, Raumordnung

Kurzfassung

Die Zuordnung der Wasserversorgungsanlagen zum Trinkwasserverband Gasteinertal bzw. zu den Mitgliedsgemeinden folgte nicht betriebstechnischen Überlegungen, sondern war vom Zeitpunkt ihrer Errichtung und von den damals geltenden Förderungsbedingungen bestimmt. Die Durchmischung der Anlagen des Trinkwasserverbands mit den Anlagen im Wasserversorgungsnetz der Marktgemeinden Bad Gastein und Bad Hofgastein erforderte einen koordinierten Betrieb aller Anlagen. Die Aufteilung der wasserrechtlichen Verantwortung im Verbandsgebiet auf die verschiedenen Rechtsträger erwies sich hinsichtlich der Betriebsführung und der Einhaltung der wasserrechtlichen Auflagen als nachteilig.


Salzburg_2011_05_4.pdf - Größe: 546 KB 

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