Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Sankt Michael im Lungau
Themen: Gemeindeverwaltung
Kurzfassung
Für den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Sankt Michael im Lungau bestanden weder eine Geschäftsordnung noch eine Verbandssatzung. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hätte die Salzburger Landesregierung spätestens 1987 eine Verbandssatzung verordnen müssen. Die Haushalts- und Kassenführung des Verbandes entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Verrechnung der Kosten auf die Verbandsgemeinden war neu zu ordnen.
Salzburg_2008_01_1.pdf - Größe: 657 KB




