Sicherheitsakademie

Themen: Inneres, Sicherheit

Kurzfassung

Der Sicherheitsakademie oblag insbesondere die Aus- und Fortbildung aller Bediensteten des BMI. Die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nahmen die Bildungszentren wahr, die dem Direktor der Sicherheitsakademie fachlich unterstanden. Die Sicherheitsakademie als Abteilung II/5 des BMI und die Bildungszentren wurden durch die Unterstellung unter den Anwendungsbereich der Flexibilisierungsklausel zu einem gemeinsam wirtschaftenden Gefüge zusammengefasst, ohne jedoch auch organisatorisch eine Einheit zu bilden.


Bund_2006_03_3.pdf - Größe: 146 KB 

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