Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder
Kurzfassung
Die Pensionsreformen des Bundes und der Länder trugen in unterschiedlichem Ausmaß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit der Beamtenpensionen bei. Der im Vergleich höchste Einsparungserfolg ergibt sich für Bundesbeamte aus den strengsten Kriterien und kürzesten Übergangsfristen. Auch die Länder Niederösterreich, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich (erst im Endausbau) führten die im Paktum zum Finanzausgleich 2008 vereinbarten, finanziell gleichwertigen Pensionsreformen durch. Das Burgenland würde bei Umsetzung der von der Landesregierung bereits beschlossenen Empfehlungen finanziell gleichwertige Einsparungen erzielen.
Zusätzlich zu den bereits bis 2007 vorgenommenen Reformen zeigte die Überprüfung des RH ein Einsparungspotenzial von insgesamt ca. 714 Mill. EUR für den Zeitraum von 2010 bis 2049 auf. Davon wurden durch die zwischenzeitlich vorgenommenen Reformen in den Ländern Steiermark (2008) und Vorarlberg (2009) insgesamt bereits 269 Mill. EUR umgesetzt.
Die Reformen des Bundes sowie der Länder Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg führten durch Anwendung des Pensionskontos zu einer Harmonisierung mit der Pensionsberechnung der ASVG-Versicherten.




