Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder Tirol, Vorarlberg und Wien

Themen: Nachhaltigkeit, Pensionen, Querschnittsprüfungen, Wien

Kurzfassung

Das Land Tirol entwickelte ein eigenständiges, im Verwaltungsaufwand einfaches Pensionsmodell mit dem Ziel, die Einsparungen der Pensionsharmonisierung des Bundes finanziell gleichwertig umzusetzen. Die nach dem Tiroler Modell für Akademiker und Maturanten gegenüber dem Bund bewusst gewährten höheren Ruhegenüsse sollten durch höhere Einnahmen finanziert werden.
Letztere beruhten zum Teil auf Prognosen über 50 Jahre in die Zukunft, die aufgrund des langen Zeitraums entsprechend unsicher waren. Gegenwärtig konnte der RH die finanzielle Gleichwertigkeit nicht bestätigen. Die im Land Vorarlberg neu ausgearbeitete Pensionsreform 2009 für Landesbeamte setzte die Harmonisierung der Ruhegenussberechnung mittels Pensionskontos und Parallelrechnung vollinhaltlich um.

Die Reform wird aufgrund der damit verbundenen Einsparungen in hohem Maße zur künftigen Finanzierung der Beamtenpensionen beitragen. Das Pensionsrecht der Beamten der Gemeinde Wien wies in Übereinstimmung mit dem Bund ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, eine 40-jährige Durchrechnung und eine 45-jährige Gesamtdienstzeit auf. Die Methode der Ruhegenussberechnung war zweckmäßiger als jene des Bundes. Aufgrund des längeren Übergangszeitraums bis 2042 (beim Bund 2028) und des Verzichts auf eine Parallelrechnung mit einem Pensionskonto waren die Einsparungen betreffend die Höhe der Pensionen - im Vergleich zu den Ergebnissen des Bundes - geringer.


wien_2009_4_1.pdf - Größe: 1.6 MB 

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