Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder Kärnten, Oberösterreich und Steiermark

Themen: Gesundheit und Soziales, Nachhaltigkeit, Pensionen, Querschnittsprüfungen

Kurzfassung

Die Kärntner Pensionsreform wird gegenüber den Ergebnissen des Bundes und der anderen Länder insgesamt nur äußerst geringe Einsparungen mit sich bringen. Weiters wird sie zu keiner Harmonisierung der Pensionsberechnung der Landesbeamten mit den übrigen Landesbediensteten (Vertragsbedienstete, Landeslehrerbeamte, Landesvertragslehrer) führen. Auch die "Rechtslage 2003" des Landes Steiermark zieht keine Harmonisierung der Pensionsberechnung nach sich. Das bereits ausgearbeitete Pensionsgesetz 2009 würde allerdings die von der Bundesregierung als Ziel definierte und vom RH empfohlene Harmonisierung der Pensionssysteme umsetzen. Die Pensionsreform des Landes Oberösterreich vereinheitliche im Endausbau der Reform die Pensionsberechnung für Beamte und Vertragsbedienstete. Sie wird aufgrund der damit verbundenen Einsparungen in hohem Maße zur künftigen Finanzierung der Beamtenpensionen beitragen.


OOE_2008_04_1.pdf - Größe: 1.4 MB 

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