Pensionsversicherungsanstalt: Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes
Themen: Nachhaltigkeit, Soziales
Kurzfassung
Die Pensionsversicherungsanstalt betreut rund drei Viertel aller Bundespflegegeldbezieher. Die durchschnittliche Verfahrensdauer, die 2004 noch rd. 130 Tage betrug, konnte bis 2007 auf nunmehr rd. 60 Tage verkürzt werden. Aufgrund der komplexen und teilweise uneinheitlichen Rechtslage gab es beim Vollzug beträchtliche regionale Unterschiede etwa bei der Pflegegeldgewährung und der Einstufung durch die einzelnen Landesstellen. Bei der Qualität der ärztlichen Gutachten bestand erheblicher Verbesserungsbedarf.
bund_2009_09_4.pdf - Größe: 583 KB




