Ministerbüros
Kurzfassung
Im November 2001 wurde der RH aufgrund eines Verlangens von Mitgliederndes Nationalrates mit einer Gebarungsüberprüfung hinsichtlich der Büros einiger Bundesminister und Staatssekretäre beauftragt. Der RH war bereits imJahr 1998 mit einer Gebarungsüberprüfung des Bundeskanzleramtes und deranderen Zentralstellen (Bundesministerien) zum selben Themenkreis beauftragt worden. Er hat darüber dem Nationalrat im Sonderbericht Ministerbüros (Reihe Bund 2000/6) berichtet.
Im Überprüfungszeitraum 4. Februar 2000 bis 31. Dezember 2001 war knapp die Hälfte aller Mitarbeiter in den Büros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Das Bezugsniveau der Leiharbeitskräfte lag deutlich höher als das der öffentlich Bediensteten und war in einigen Fällen rund doppelt so hoch wie der Bezug eines vergleichbaren Vertragsbediensteten.
Rund 80 % der Arbeitsleihverträge waren insgesamt als "unechte" Arbeitsleihe zu bezeichnen. Eine solche lag dann vor, wenn die Leiharbeitskräfte amTage ihres Dienstantritts kein Dienstverhältnis mit dem Bund, sondern mit einem Verleiher eingingen, der sie dann dem jeweiligen Ressort mit Überlassungsvertrag zur Verfügung stellte. Die "unechte" Arbeitsleihe brachte die Betroffenen oftmals auf ein Gehaltsniveau, das sie im öffentlichen Dienst sonst nicht erreicht hätten.
Es fehlten noch immer schriftliche Anforderungsprofile für die Tätigkeit in den Ministerbüros, in denen die für diese Tätigkeit verlangten besonderenQualifikationen festgelegt sind.
Bei den in den einzelnen Büros erbrachten Überstundenleistungenstellte derRH beträchtliche Unterschiede fest: So wurden im Jahr 2000 im BMSG pro Mitarbeiter und Monat im Durchschnitt 58 Überstunden, im BMVIT 48 und im BMWA 36 Überstunden verrechnet.
Die Abrechnung der Arbeitsleihverträge, besonders der Überstunden und Reisespesen, verursachte teilweise wegen unklarer Bestimmungen einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand. Im BMSG und im BMVIT wurden mittlerweile fast alle Arbeitsleihverträgeaufgrund der Empfehlungen des RH in Sonderverträge umgewandelt; sie sindauf die Dauer der Tätigkeit im Ministerbüro befristet und enthalten einenAll-inclusive-Bezug, mit dem auch alle Überstunden abgegolten sind.
Nach einem Hinweis des RH auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen stelltedas BMSG die Auszahlung der "Präsidialzulagen" ab Juli 2002 ein. Im BMVIT ist die Auszahlung im April 2001 und im BMWA bereits im Oktober 2000 eingestellt worden. Im BMSG wäre vor der Vergabe eines Public Relations-Vertrages die Einholung von drei Vergleichsangeboten notwendig gewesen.
Der RH teilte die Auffassung der internen Revision des BMVIT, die bei derVergabe von zwölf Beratungsaufträgen an zwei Salzburger Unternehmen über insgesamt rd 1,9 Mill EUR durch den früheren Kabinettschef schwere Verstöße gegen die geltenden Vergabevorschriften, die haushaltsrechtlichenund die internen Vorschriften festgestellt hatte. Das BMVIT übergab im Juli2002 der Staatsanwaltschaft Wien den Prüfbericht der internen Revision zurweiteren Veranlassung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.




