Medizinische Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie Veterinärmedizinische Universität Wien: Regelungen über den Hochschulzugang
Themen: Bildung, Querschnittsprüfungen
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Kurzfassung
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7. Juli 2005 wurde die österreichische Hochschullandschaft für alle Studienbewerber aus der EU geöffnet. Als direkte Reaktion auf das EuGH-Urteil ermächtigte der Gesetzgeber die Universitäten, Auswahlprozesse einzuführen. Von diesen waren in der Folge etwa 33 % der Studienanfänger an den wissenschaftlichen Universitäten betroffen. Die Medizinischen Universitäten benutzten die Auswahlprozesse auch dazu, die Studienplätze für Anfänger zu reduzieren, um die Aufnahmezahlen stärker an den vorhandenen Kapazitäten auszurichten und den bisherigen Rückstau von Studenten abzubauen.
