Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen

Themen: Bildung, Bundesverwaltung, Land- und Forstwirtschaft, Landesverwaltung

Kurzfassung

Das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen war für die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder) - bezogen auf den einzelnen Schüler - mehr als doppelt so teuer wie das übrige berufsbildende Schulwesen. Die Gründe dafür waren im Detail nicht nachvollziehbar. Es bestanden allerdings Unterschiede insbesondere bei den Verantwortlichkeiten, beim Controlling des Bundes, das bei den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen weitgehend fehlte, bei der Organisation der Schulen, der Lehrerbesoldung, den Führungsfunktionen an Schulen sowie der Größe der Schulstandorte - mit vielfach kleinen land- und forstwirtschaftlichen Schulen.

Das Finanzausgleichsgesetz verpflichtet den Bund, den Ländern die Hälfte der Kosten der Aktivbezüge der Lehrer an land- und forst- wirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu ersetzen. Der Bund fror jedoch - beginnend mit 2008 - unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Lehrer seine Zahlungen mit rd. 41 Mill. EUR österreichweit ein. Die Steiermark brachte aus diesem Grund im Jahr 2010 beim Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen den Bund über rd. 8,28 Mill. EUR ein.

Von den drei überprüften Ländern gewährten Oberösterreich und Tirol Lehrern an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen über die bundesgesetzlichen Regelungen hinaus Zulagen aus Landesmitteln; die Steiermark bezahlte ausschließlich die bundesgesetzlich vorgesehenen Gehälter. Die Zulagen beliefen sich in Oberösterreich (2009) und in Tirol (2008) auf jährlich jeweils rd. 800.000 EUR. Diese Zulagen erhöhten auch die Pensionen der Landeslehrer, die vom Bund refundiert werden. Im Fall von Oberösterreich bewirkte dieser höhere Pensionsanteil allein im Jahr 2010 Zusatzbelastungen für den Bund von rd. 100.000 EUR; Tirol beanspruchte vom Bund keine derartige Refundierung. Der Bund hatte aufgrund fehlender Kontrollen von den höheren Pensionen keine Kenntnis, er kam den von Oberösterreich diesbezüglich gestellten Forderungen nach, ohne diese zu beanstanden. Oberösterreich und Tirol gewährten Lehrern an den übrigen Berufsschulen - trotz gleicher Rechtslage - keine derartigen Zulagen.


Bund_2011_09_4.pdf - Größe: 387 KB 

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