IT-Betriebssicherheit im Arbeitsmarktservice

Themen: Arbeitsmarkt, Informationstechnologie

Kurzfassung

Das Arbeitsmarktservice traf bei der Neuausschreibung seiner IT-Dienstleistungen keine ausreichenden Vorkehrungen, um die Risiken eines Übergangs der IT-Dienstleistung auf einen allfällig neuen IT-Dienstleister bestmöglich zu minimieren. Die Gestaltung dieses Übergangs gab das Arbeitsmarktservice nicht im Einzelnen vor. Es bestand keine konkrete Vereinbarung zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem bisherigen IT-Dienstleister, neben dem laufenden Betrieb einen Übergang zu einem neuen IT-Dienstleister zu unterstützen.

Um einen Ausfall oder eine anhaltende Störung des IT-Betriebs in den rd. 100 regionalen Geschäftsstellen zu vermeiden, beabsichtigte das Arbeitsmarktservice die Verträge mit dem bisherigen IT-Dienstleister erst zu kündigen, wenn der Übergang vom bisherigen zum neuen IT-Dienstleister abgeschlossen ist.

Für externe Dienstleistungen zur Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens gab das Arbeitsmarktservice bis Ende 2010 rd. 3,82 Mill. EUR aus.


Bund_2011_10_5.pdf - Größe: 229 KB 

Nach oben