Genehmigungs- und Aufsichtspflichten bei Bauobjekten
Themen: Bau, Bau und Immobilien, Wien
Kurzfassung
Die Verfahrensregelungen für die Sonderbestimmungen gemäß § 69 Bauordnung für Wien (Wr. BO) waren für den jeweiligen Konsenswerber bemerkenswert günstig. Die Baubehörde leitete jährlich rd. 5.000 Verfahren betreffend Bauaufträge aufgrund der baubehördlichen Aufsicht nach § 129 Wr. BO ein. Dabei wurden im Jahr 2005 in rd. 2.900 Fällen behördliche Bauaufträge erteilt und in rd. 100 Fällen notstandspolizeiliche Maßnahmen gesetzt.
Wien_2007_05_1.pdf - Größe: 1.1 MB




