Genehmigungs- und Aufsichtspflichten bei Bauobjekten

Themen: Bau, Bau und Immobilien, Wien

Kurzfassung

Die Verfahrensregelungen für die Sonderbestimmungen gemäß § 69 Bauordnung für Wien (Wr. BO) waren für den jeweiligen Konsenswerber bemerkenswert günstig. Die Baubehörde leitete jährlich rd. 5.000 Verfahren betreffend Bauaufträge aufgrund der baubehördlichen Aufsicht nach § 129 Wr. BO ein. Dabei wurden im Jahr 2005 in rd. 2.900 Fällen behördliche Bauaufträge erteilt und in rd. 100 Fällen notstandspolizeiliche Maßnahmen gesetzt.


Wien_2007_05_1.pdf - Größe: 1.1 MB 

Nach oben