Finanzmarktaufsicht; Follow-up-Überprüfung
Kurzfassung
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Oesterreichische Nationalbank und das Bundesministerium für Finanzen setzten den überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2007 veröffentlicht hatte, um. Die Empfehlung des RH zur Stärkung der operativen Aufsichtstätigkeit wurde durch eine wesentliche Intensivierung der Analysetätigkeit und eine Ausweitung der behördlichen Aufsichtsmaßnahmen umgesetzt. Weiters wurden die Vor-Ort-Prüfungen in den Jahren 2008 und 2009 gegenüber dem Untersuchungszeitraum des Vorberichts sowohl im Bereich der Bankenaufsicht (+ 30 %) als auch der Wertpapieraufsicht (+ 260 %) deutlich erhöht.
Nicht verwirklicht wurde die organisatorische Zusammenlegung der beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank im Rahmen der Finanzmarktaufsichtsreform. Weiterhin offen ist auch die Einführung von Modellen mit externem Rotationscharakter bei Bankprüfern.




