Erhebung der Umsatzsteuer; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes

Themen: Begleitprüfungen mit Europäischem Rechnungshof, Öffentliche Abgaben

Kurzfassung

Den Führungskräften der Finanzämter standen im Allgemeinen keine Daten über die finanziellen Auswirkungen der Prüfungshandlungen des Innendienstes zur Verfügung. Auch waren sie nicht in der Lage, aus den von ihnen verwalteten Daten eigenständig Auswertungen für ein Management-Informationssystem zu erstellen.

Seit 2003 sind Unternehmer, deren Vorjahresumsätze höher als 100.000 EUR waren, zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen beim zuständigen Finanzamt verpflichtet. Die bestehende Ausnahme für Unternehmer mit Vorjahresumsätzen von unter 100.000 EUR beeinträchtigt nach Ansicht des RH die Steigerung der Effizienz der Betrugsbekämpfung.


Bund_2007_04_Bd2_4.pdf - Größe: 120 KB 

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