Einkommensbericht 2010/1

Der Einkommensbericht über die (durchschnittlichen) Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen ist gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vom Rechnungshof dem Nationalrat, dem Bundesrat und allen Landtagen alle zwei Jahre vorzulegen (Nationalrat: III-189 d.B. XXIV GP).
Themen: Einkommensberichte
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