Einkommensbericht 2008/1
Der Einkommensbericht über die (durchschnittlichen) Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen ist gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vom Rechnungshof dem Nationalrat, dem Bundesrat und allen Landtagen alle zwei Jahre vorzulegen (Nationalrat: III-13 d.B. XXIV GP).
Der am 29. Dezember 2008 vorgelegte Einkommensbericht 2008/1 liefert in erster Linie Informationen zur Höhe und zur Struktur der Einkommensverteilung in den Jahren 2006 und 2007: Wie viel verdienen Personen in unterschiedlichen beruflichen Positionen, in verschiedenen Branchen, mit bestimmten Arbeitszeiten? Wie groß ist dabei jeweils der Einkommensnachteil der Frauen gegenüber den Männern?
Berücksichtigt sind dabei alle in administrativen Datenquellen erfassten Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie aus Pensionen. Die Einkommen werden für jede dieser Gruppen nach verschiedenen Gliederungskriterien – Beispiele sind das Geschlecht, die Branchenzugehörigkeit oder die Art des Beschäftigungsverhältnisses – weiter aufgeschlüsselt.
Der am 29. Dezember 2008 vorgelegte Einkommensbericht 2008/1 liefert in erster Linie Informationen zur Höhe und zur Struktur der Einkommensverteilung in den Jahren 2006 und 2007: Wie viel verdienen Personen in unterschiedlichen beruflichen Positionen, in verschiedenen Branchen, mit bestimmten Arbeitszeiten? Wie groß ist dabei jeweils der Einkommensnachteil der Frauen gegenüber den Männern?
Berücksichtigt sind dabei alle in administrativen Datenquellen erfassten Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie aus Pensionen. Die Einkommen werden für jede dieser Gruppen nach verschiedenen Gliederungskriterien – Beispiele sind das Geschlecht, die Branchenzugehörigkeit oder die Art des Beschäftigungsverhältnisses – weiter aufgeschlüsselt.
Themen: Einkommensberichte
