Einkaufszentren
Kurzfassung
Mit dem 1993 erlassenen Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur wurden in Kärnten zentrenbezogen unterschiedliche Höchstwerte für die zulässigen wirtschaftlich zusammenhängenden Verkaufsflächen von Einkaufszentren eingeführt. Der Landesgesetzgeber erleichterte im Jahr 2002 mit der Möglichkeit der Festlegung von Orts- oder Stadtkernen die Errichtung zentrumsnaher Einkaufszentren.
Das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 sah für die Widmung eines Gebietes für Geschäftsbauten die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes durch die Landesregierung vor. Sechs Stadtumlandgemeinden südlich von Linz wiesen insgesamt eine größere Verkaufsfläche in Gebieten für Geschäftsbauten auf als die Landeshauptstadt.
In Salzburg gefährdete die Tendenz zur Ansiedlung von Handelsbetrieben vorwiegend in Stadtrandlagen ("grüne Wiese") die Nahversorgung und bewirkte eine wachsende Verschlechterung der Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtzentren. Das Instrument der Standortverordnung ermöglichte eine projektbezogene Vorgangsweise bei der Beurteilung geplanter Handelsgroßbetriebsvorhaben. Grundlagen für die Stärkung der Orts- und Stadtzentren wurden geschaffen.
Auch in der Steiermark gefährdete die Tendenz zur Ansiedlung von Handelsbetrieben vorwiegend in Stadtrandlagen die Nahversorgung und bewirkte eine wachsende Verschlechterung der Versorgungsinfrastruktur in den Orts- sowie Stadtzentren. Obwohl der Gesetzgeber auf Trends und die Dynamik von Entwicklungen im Bereich der Einkaufszentren reagierte, führten komplizierte Bestimmungen zu Fehlentwicklungen, wie am Beispiel eines Shopping Centers in der Gemeinde Seiersberg erkennbar war.
Einfachere Regelungen, die allerdings erst in einigen Jahren voll wirksam werden, wurden im Jahr 2003 eingeführt. Auch Grundlagen für die Stärkung der Orts- und Stadtzentren wurden damit geschaffen.




