Einführung des Pensionskontos

Themen: Bundesverwaltung, Pensionen

Kurzfassung

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Pensionsgesetzes ab 1. Jänner 2005 wurde das Pensionskonto eingeführt. Es erfasste für jeden Versicherten (gemäß ASVG, BSVG, GSVG und FSVG und für Beamte des Bundes) ab dem Geburtsjahrgang 1955 die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie die erworbenen Leistungsansprüche. Für die erstmals ab 2005 Versicherten war es ausreichend transparent. Für alle anderen war die Transparenz infolge der Parallelrechnung zwischen altem und neuem System erheblich beeinträchtigt.

Die Nutzung der Online-Abfrage des Kontos war äußerst gering: Sie lag im Jahr 2009 mit rd. 37.000 Zugriffen auf die rd. 5,1 Mill. Pensionskonten bei nur 0,73 %. Der Aufwand für die Befüllung der Pensionskonten betrug in den Jahren 2005 bis 2009 bei der Pensionsversicherungsanstalt, die rd. 90 % der Pensionskonten betreute, insgesamt 46,1 Mill. EUR, davon 39,7 Mill. EUR Personalkosten. Im Jahr 2009 war der Personalstand der Pensionsversicherungsanstalt mit 151 Vollzeitäquivalenten um 42 Vollzeitäquivalente höher als erforderlich.

Der mit der Pensionssicherungsreform 2003 erwartete Anstieg des Antrittsalters zur Pensionsversicherung ist noch nicht eingetreten, im Gegenteil: Seit 2005 sank das Antrittsalter für Alterspensionen wieder, für Männer um 0,9 Jahre auf 62,5 Jahre im Jahr 2009, für Frauen um 0,2 Jahre auf 59,3 Jahre im Jahr 2009.

Im Jahr 2009 lag das Antrittsalter für alle Eigenpensionen für Männer bei 59,1 Jahren und für Frauen bei 57,1 Jahren. 38,2 % der Männer gingen im Durchschnittsalter von 53,6 Jahren und 23,7 % der Frauen im Durchschnittsalter von 50,2 Jahren krankheitshalber in Pension.

Durch einen um ein Jahr längeren Verbleib der Versicherten im Erwerbsleben könnte der Aufwand für krankheitsbedingte Pensionen um rd. 388 Mill. EUR gesenkt werden.


Bund_2011_08_1.pdf - Größe: 1.7 MB 

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