Einbringung von Abgabenrückständen
Themen: Finanzen, Querschnittsprüfungen, Öffentliche Abgaben
Kurzfassung
Ende 2006 betrug der gesamte Abgabenrückstand 6.615,50 Mill. EUR. Davon waren 1.796,56 Mill. EUR vollstreckbar. Während der vollstreckbare Rückstand in den Jahren 2002 bis 2006 um 323,39 Mill. EUR sank, stieg der wegen vorläufi ger Erfolglosigkeit von der Einbringung ausgesetzte Rückstand (ohne Insolvenzen) um 441,72 Mill. EUR auf 1.410,42 Mill. EUR an.
Wegen Uneinbringlichkeit nahmen die Finanzämter im Jahr 2006 Löschungen von Abgabenforderungen in der Höhe von insgesamt 472,37 Mill. EUR vor. Gegenüber dem Jahr 2002 bedeutete dies einen Anstieg um rd. 47 %. Fast die Hälfte der gelöschten Abgabenforderungen bezog sich auf Umsatzsteuer; rd. 83 % betrafen Kleinbetriebe
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