Effektivität der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen

Themen: Justiz, Sicherheit

Kurzfassung

Die Überprüfung von Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften Innsbruck, Krems, Salzburg und Wels ergab, dass von 2008 bis Mitte 2010 zwischen rd. 42 % und rd. 58 % der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter eingestellt wurden. Staatsanwälte konnten bereits nach einem Jahr Einstellungen verfügen, ohne dass diese Entscheidungen einer weiteren Kontrolle unterlagen.

Aus einer vom RH ausgewählten Stichprobe ging hervor, dass Staatsanwälte in 32 % der Fälle vor Einstellung weitere Ermittlungen durch die Kriminalpolizei anordneten. Bei mehr als einem Drittel dieser Anordnungen waren die Ermittlungsaufträge allerdings nicht konkretisiert. Staatsanwälte führten nur in 3 % der überprüften Fälle selbst Einvernahmen durch.

Die Information der Verfahrensbeteiligten über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war nicht ausreichend transparent, weil Staatsanwälte die Entscheidungsgründe in der Verständigung überwiegend nicht darlegten und ihre interne Begründung von der Akteneinsicht ausgenommen war.


Bund_2011_05_4.pdf - Größe: 374 KB 

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