Bundespensionsamt: Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes
Themen: Soziales
Kurzfassung
Das Bundespensionsamt als nachgeordnete Dienststelle des BMF benötigte für die Abwicklung seiner rd. 4.700 Pflegegeldverfahren jährlich mehr als doppelt so viel Personal, Verwaltungsaufwand und Zeit als die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Auch nach Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter mit 1. Jänner 2007 waren keine Einsparungen durch Synergien im Bereich Pflegegeld erkennbar.
Bund_2008_07_2.pdf - Größe: 189 KB




