Buchhaltungsagentur des Bundes
Kurzfassung
Ein leitender Mitarbeiter der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) überwies von einem Konto der Republik Österreich insgesamt rd. 17,50 Mill. EUR an nicht berechtigte Dritte. Er hatte dafür weder einen Auftrag noch lag ein Rechtsgrund für diese Zahlungen vor. Diese Vorgangsweise wurde durch Unzulänglichkeiten in den Verfahren der BHAG und eine vom BMF nicht vollständig behobene Sicherheitslücke begünstigt. Ein internes Überwachungssystem, das außergewöhnliche Vorgänge aufgezeigt hätte, bestand in der Haushaltsverrechnung des Bundes nicht.
Die BHAG geriet durch die Übernahme der Verpflichtung zur Abdeckung des Schadens ihres Mitarbeiters in eine prekäre wirtschaftliche Situation, die eine Patronatserklärung des Bundesministers für Finanzen erforderte.
Das BMF und die BHAG setzten mittlerweile rund die Hälfte der überprüften Empfehlungen aus dem im Jahr 2008 veröffentlichten Bericht um.




