Bekämpfung des Abgabenbetrugs mit dem Schwerpunkt Steuerfahndung
Kurzfassung
Das Ziel der Verstärkung der Betrugsbekämpfung konnte mit der Reform der Steuerfahndung im Jahr 2007 nur bedingt erreicht werden, weil wesentliche Reformziele - wie die Verbesserung der Kommunikation, Kooperation und Koordination der mit Betrugsbekämpfungsagenden befassten Einheiten, die Beseitigung der Schnittstellenproblematik und der daraus resultierenden Doppelgleisigkeiten bzw. nicht eindeutig definierten Zuständigkeiten, die Erhöhung der Anzahl der Erledigungen und die Beschleunigung der Verfahren sowie eine Verstärkung des Personals durch Neuaufnahme von 25 Mitarbeitern und somit das strategische Ziel einer Verstärkung der Betrugsbekämpfung - nicht im angestrebten Ausmaß umgesetzt werden konnten. Auch verfügte die Steuerfahndung über keine geeignete IT-Unterstützung.
Die Integration der „Prüfungsabteilungen Strafsachen“, der Schnellen Eingreifgruppe und des Central Liaison Office in einer Organisationseinheit unter zentraler Leitung im Rahmen der Reform führte zur Vereinheitlichung von Prozessabläufen.
Dem Bund entstand im Bereich der Umsatzsteuer ein Schaden von jedenfalls rd. 5,9 Mill. EUR, obwohl im Rahmen der Ermittlungen durch die Steuerfahndung ausgestellte Sicherstellungsaufträge im Ausmaß von rd. 6 Mill. EUR vorhanden waren. Dies, weil das zuständige Finanzamt und das BMF den Fall unterschiedlich beurteilten und die Sicherstellungen nicht schlagend wurden.




