Auswirkungen der Personalhoheit auf die Gesamtkostensituation der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien

Themen: Bildung, Wissenschaft
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Kurzfassung

Das 2004 in Kraft getretene Universitätsgesetz 2002 eröffnete den Universitäten auch im Personalbereich einen weit gehend autonomen Handlungsspielraum. Seither stieg der Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand an der Universität Wien von rd. 57 % auf rd. 60 % (2008) stetig an; an der Wirtschaftsuniversität Wien entsprach er 2008 mit rd. 63 % dem Wert aus 2004. Beide Universitäten nutzten bei den Professoren die ihnen durch die Vollrechtsfähigkeit zukommende Gestaltungsfreiheit und gingen bei den Entgeltvereinbarungen marktwirtschaftlich vor. Die Übertragung der Personalhoheit führte aber nicht dazu, das Betreuungsverhältnis von Studierenden zu universitärem Lehrpersonal zu verbessern.

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