Aktuelle Entwicklungen der EU-Finanzkontrolle: Reform der EU-Haushaltsordnung
Kurzfassung
Der Rechnungshof (RH) sieht sich als oberste nationale externe Kontrolleinrichtung verantwortlich, zur Verbesserung des EU-Mittelvollzugs auf nationaler Ebene seinen Beitrag zu leisten. In seinen Positionen zur EU-Ratspräsidentschaft Österreichs (Positionen 2006/1) unterbreitete der RH bereits konkrete Vorschläge zur Verbesserung der ordnungsgemäßen Verwaltung und wirtschaftlichen Verwendung der EU-Mittel. In weiterer Folge berichtete der RH in seinen EU-Finanzberichten (zuletzt in der Reihe Bund 2009/5) fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Bereich der EU-Finanzkontrolle und führte eigenständige wie auch akkordierte Prüfungen zu EU-relevanten Themen durch. Im Zuge der Bemühungen um angemessene Bedingungen für einen effizienten und wirksamen Vollzug des EU-Haushaltsplans legte die Europäische Kommission am 28. Mai 2010 ihre Vorschläge für eine Reform der EU-Haushaltsordnung vor.Diese beinhalten Maßnahmen zur Erreichung einer insgesamt positiven Zuverlässigkeitserklärung (ZVE) vom Europäischen Rechnungshof (ERH).
Die neue EU-Haushaltsordnung soll spätestens mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten, die neuen Kontroll- und Prüfungspflichten der Mitgliedstaaten (neuer Art. 53a) allerdings erst ab 1. Jänner 2014. Mit der Vorlage dieses Positionspapiers zielt der RH auf die Bereitstellung sachdienlicher Informationen ab, bezieht Stellung zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und unterbreitet zweckdienliche Vorschläge im Hinblick auf die Mitwirkung des nationalen Parlaments bei der innerösterreichischen Vorbereitung der Verhandlungen auf EU-Ebene über die künftige EU-Haushaltsordnung.




