Abfallwirtschaftskonzept im Land Salzburg
Themen: Querschnittsprüfungen, Umweltschutz
Kurzfassung
Die Vorgabe der Deponieverordnung, wonach ab 1. Jänner 2004 nur mehr reaktionsarme Abfälle abgelagert werden dürfen, konnte in Salzburg erfüllt werden.
Die Empfehlung einer Studie, für die Behandlung des Salzburger Restmülls eine Müllverbrennungsanlage am Standort Siggerwiesen zu errichten, wurde nicht aufgegriffen.
Bund_2006_12_13.pdf - Größe: 175 KB




