Abfallwirtschaftskonzept im Land Salzburg

Themen: Querschnittsprüfungen, Umweltschutz

Kurzfassung

Die Vorgabe der Deponieverordnung, wonach ab 1. Jänner 2004 nur mehr reaktionsarme Abfälle abgelagert werden dürfen, konnte in Salzburg erfüllt werden.

Die Empfehlung einer Studie, für die Behandlung des Salzburger Restmülls eine Müllverbrennungsanlage am Standort Siggerwiesen zu errichten, wurde nicht aufgegriffen.


Salzburg_2006_03_1.pdf - Größe: 1.7 MB 

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