Weg zur Schließung der Prüfungslücken frei

Am 1. September 2009 wurde im Parlament das Amtshilfe-Durchführungsgesetz mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, der Grünen und des BZÖ beschlossen. Darin wurde die gesetzliche Grundlage zur Durchführung der OECD-Grundsätze für die internationale Amtshilfe im Abgaberecht geschaffen. Eingehend diskutiert wurde dabei das Thema Bankgeheimnis.
Um die für die Beschlussfassung dieses Gesetzes notwendige Zwei-Drittel Mehrheit zu bekommen, haben die Regierungsparteien mit dem BZÖ und den Grünen vereinbart, die Lücken der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes weitgehend zu schließen und die Minderheitenrechte im Parlament zu stärken.
Entschließungsanträge betreffend Neuordnung und Effizienz der Gebarungsprüfung von Gemeinden, Durchführung einer Sonderprüfung (§99 GOG) hinsichtlich des Bankenpaketes sowie betreffend Änderung des Bundesverfassungsgesetzes wurden in der Sitzung vom 1. September 2009 eingebracht und zur Beratung den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.




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