Der Rechnungshof konnte mit exakt 81 Prozent der insgesamt 1.140 Empfehlungen, die er im Jahr 2008 in seinen Berichten veröffentlicht hatte, eine Wirkung erzielen. Das zeigen die aktuellen Nachfrageverfahren auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene, die der RH in seinen am Dienstag vorgelegten Jahrestätigkeitsberichten veröffentlichte.
Das Nachfrageverfahren ist Teil der Wirkungskontrolle. Dabei ersucht der RH die überprüften Stellen im Jahr nach der Berichtsveröffentlichung, den Stand der Umsetzung der an sie gerichteten Empfehlungen mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Befragung veröffentlicht der RH nicht nur in seinen Jahrestätigkeitsberichten. Er verwendet diese auch für die Planung seiner Follow-up-Überprüfungen, die das wichtigste Instrument der Wirkungskontrolle sind.
Von den 122 Empfehlungen auf kommunaler Ebene wurden 67 (54,9%) umgesetzt. Der Bund setzte von den 662 Empfehlungen 332 (50,2%) um, die Bundesländer von den insgesamt 356 Empfehlungen zusammen 175 (49,2%).