Rechnungshof bekommt mehr Kompetenzen

Die Kompetenzen des Rechnungshofs sollen ausgeweitet werden. Darauf haben sich die Regierungsparteien gestern, den 26.8.2009, mit den Grünen und dem BZÖ geeinigt. Als Gegenleistung haben die beiden Oppositionsparteien zugesagt, die von der Regierung geplante Lockerung des Bankgeheimnisses für Konten von Ausländern im Nationalrat zu unterstützen.

Mit der Auflockerung des Bankgeheimnisses kann Österreich nun von der grauen OECD-Liste der Steueroasen gestrichen werden. Das war der Regierung, die in der Causa unter internationalem Druck stand, ein Anliegen. Für den Beschluss der dafür notwendigen Änderung des "Amtshilfe-Durchführungsgesetzes" ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig - daher musste zumindest eine Oppositionspartei mit ins Boot geholt werden.

Die Verfassungsbestimmungen der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs werden nun mit dem Ziel novelliert, dass künftig auch Unternehmen geprüft werden können, wo die öffentliche Hand weniger als 50 Prozent hält, diese aber "tatsächlich beherrscht". Außerdem wird der Rechnungshof im Rahmen einer Sonderprüfung die Umsetzung des Bankenpakets prüfen.

Und auch bei den Gemeinde-Prüfungen soll es zu Änderungen kommen. Es wurde vereinbart, ein neues Prüfkonzept auszuverhandeln. Damit sollen auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern in die Prüfungskompetenz des RH einbezogen werden.




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