Pensionen
Die Expertengruppe wurde von der am 8. September 2009 beauftragt, für den Bereich "Harmonisierung der Pensionssysteme" eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme und der damit verbundenen Folgewirkungen sowie Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Expertengruppe legte einen Entwurf am 6. Oktober 2009 und die endgültige Problemanalyse bereits mit Lösungsvorschlägen am 9. Dezember 2009 der Arbeitsgruppe vor.
Bund, Länder und Gemeinden weisen für ihre Beamten spezifische Pensionsrechte auf, die sich ursprünglich wesentlich vom ASVG-Pensionssystem unterschieden. Die in den letzten Jahren durchgeführten Pensionsreformen im öffentlichen Bereich haben bereits zu umfangreichen Einsparungen geführt, tragen jedoch in unterschiedlichem Ausmaß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und der Finanzierbarkeit der Beamtenpensionssysteme bei. Der Rechnungshof stellte fest, dass bei weiteren Reformen ein zusätzliches Einsparungspotenzial von insgesamt ca. 714 Mill. EUR von 2010 bis 2049 allein auf Ebene der Länder möglich wäre; davon wurden zwischenzeitlich in der Steiermark und Vorarlberg bereits 269 Mill. EUR umgesetzt.
Obwohl die Länder im Paktum zum Finanzausgleich 2008 vereinbarten, eine - unter Beachtung ihrer unterschiedlichen Strukturen - finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes durchzuführen, haben die Länder Kärnten und Wien noch deutlich günstigere Pensionsrechte und auch die Regelungen in den Länder Tirol und Salzburg sind nicht finanziell gleichwertig. Für die Beamtenpensionsrechte der Städte und Gemeinden besteht in einzelnen Bundesländern (z.B. Steiermark, Vorarlberg, Kärnten) noch Harmonisierungsbedarf mit der Regelung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder.
Darüberhinaus zeigte die Problemanalyse Sonderpensionsrechte bei öffentlichen Unternehmen wie ÖBB, OeNB oder ORF auf. Deren Bedienstete treten früher und teilweise zu deutlich günstigeren Konditionen in den Ruhestand wie Bundesbedienstete.
Der Bericht des Vorbereitungsgremiums wurde der Arbeitsgruppe am 23. Februar 2010 zur weiterführenden Behandlung und politischen Beschlussfassung übergeben.
Bund, Länder und Gemeinden weisen für ihre Beamten spezifische Pensionsrechte auf, die sich ursprünglich wesentlich vom ASVG-Pensionssystem unterschieden. Die in den letzten Jahren durchgeführten Pensionsreformen im öffentlichen Bereich haben bereits zu umfangreichen Einsparungen geführt, tragen jedoch in unterschiedlichem Ausmaß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und der Finanzierbarkeit der Beamtenpensionssysteme bei. Der Rechnungshof stellte fest, dass bei weiteren Reformen ein zusätzliches Einsparungspotenzial von insgesamt ca. 714 Mill. EUR von 2010 bis 2049 allein auf Ebene der Länder möglich wäre; davon wurden zwischenzeitlich in der Steiermark und Vorarlberg bereits 269 Mill. EUR umgesetzt.
Obwohl die Länder im Paktum zum Finanzausgleich 2008 vereinbarten, eine - unter Beachtung ihrer unterschiedlichen Strukturen - finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes durchzuführen, haben die Länder Kärnten und Wien noch deutlich günstigere Pensionsrechte und auch die Regelungen in den Länder Tirol und Salzburg sind nicht finanziell gleichwertig. Für die Beamtenpensionsrechte der Städte und Gemeinden besteht in einzelnen Bundesländern (z.B. Steiermark, Vorarlberg, Kärnten) noch Harmonisierungsbedarf mit der Regelung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder.
Darüberhinaus zeigte die Problemanalyse Sonderpensionsrechte bei öffentlichen Unternehmen wie ÖBB, OeNB oder ORF auf. Deren Bedienstete treten früher und teilweise zu deutlich günstigeren Konditionen in den Ruhestand wie Bundesbedienstete.
Der Bericht des Vorbereitungsgremiums wurde der Arbeitsgruppe am 23. Februar 2010 zur weiterführenden Behandlung und politischen Beschlussfassung übergeben.
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Loesungsvorschlaege_Pensionen.pdf - Größe: 1.9 MB



