Neue Regierung setzt auf Know How des Rechnungshofes

Angehören sollen der Arbeitsgruppe der Präsident des RH, Dr Josef Moser, Prof. Dr. Bernhard Felderer (IHS), Prof. Dr. Karl Aiginger (WIFO), der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen und zwei Landeshauptleute.
Weite Bereiche der thematischen Vorgaben für die Arbeitsgruppen decken sich mit den Verwaltungsreformvorschlägen des Rechnungshofes ("Positionen 2007/1"). Unter „Deregulierung, Aufgabenreform und Aufgabenverteilung“ heißt es etwa: „Strukturbereinigung innerhalb sowie zwischen den Gebietskörperschaften; Identifikation und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, Initiative zur Straffung und Harmonisierung des Rechtsbestandes“. Im Bereich „Legistik“ wird vorgegeben die „strikte Einhaltung der Kalkulationsverpflichtung der finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen im § 14 BHG“. Bei der „Behördenorganisation“ soll die „Zusammenführung der Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung“ kommen.
Weiters angeführt ist die „klare Definition der öffentlichen Aufgaben ausgegliederter Einrichtungen und Berücksichtigung des Leistungsauftrages bei der Finanzierung“ und bei der Verwaltungskooperation die „transparente, verursachergerechte und einfache Leistungsverrechnung auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung“. Im Rahmen des Finanzausgleichs ist von einer „Entflechtung und transparenteren Gestaltung der horizontalen und vertikalen Transferströme unter bzw. zwischen den Gebietskörperschaften“ die Rede.
Die neue Regierung will auch die Supportprozesse optimieren: „Verstärkte Nutzung des Ansatzes der gemeinsamen Aufgabenbesorgung (shared services) z.B. Kraftfahrwesen, Bibliotheken, Kanzleien, Dienstreisemanagement, Bau- und Liegenschaftsmanagement, IT-Leistungen“.
Im Gesundheitswesen will die Koalition eine „gemeinsame Strategieplanung und Steuerung aller Beteiligten zur Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens (z.B. durch: überregionale Strukturierung, Prüfung der Kapazitäten, optimale Betriebsgröße, Ausweitung der tagesklinischen Versorgung, Anpassung des Bezugsniveaus, Reduktion des Verwaltungsaufwands, ärztliche Hilfe, Heilmittel) und eine Verstärkung der Kooperationen zwischen und innerhalb der Krankenanstalten“.
Im Schulwesen soll die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung (z.B. Landeslehrer) zusammengeführt und Maßnahmen in Richtung einheitlicher Vollziehung; effektives Controlling und Steuerungsmöglichkeiten gesetzt werden.
Mit der „Errichtung einer gesamtösterreichischen zentral geführten Förderungsdatenbank“ schließt sich die neue Regierung ebenso einer RH-Forderung an wie mit den Vorhaben einer Abstimmung von Förderungen zwischen EU, Bund, Ländern und Gemeinden sowie einer Koordination und Abstimmung der Förderungen zur Erhöhung der Effizienz und Vermeidung von Mehrfachförderungen.
Die Ausführungen zur Verwaltungsreform finden sich im Regierungsprogramm auf den Seiten 251 bis 256. Weiters verweist das Programm auf den RH im Zusammenhang mit dem Vertragspartnerrecht (Seite 185) und der AGES (Seite 189).
Überdies befindet sich im Kapitel "Rechnungshof und Volksanwaltschaft" die Möglichkeit für die Länder, unbeschadet der bestehenden Zuständigkeit des Rechnungshofs den Landesrechnungshöfen die Überprüfung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu übertragen. Ebenfalls festgehalten ist die Abstimmung des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe zur Vermeidung nicht erforderlicher Doppelprüfungen (S 240).
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