Berichtsvorlage Bund 2010/04: Assistenzeinsatz des Bundesheeres und Reisegebührenvorschrift

"Der aufrgund der Schengenerweiterung ab Dezember 2007 durchgeführte Assistenzeinsatz des Bundesheeres verursachte in den ersten 16 Monaten zusätzliche Aufwendungen von rd. 29,3 Mill. EUR", hielt der RH in seinem Bericht fest. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Beitrag der Assistenztruppen zur Aufklärungsrate im Einsatzgebiet unter 1% lag. Für die Beurteilung möglicher präventiver Wirkungen des Einsatzes fehlten Meßgrößen.
Bezüglich der Reisegbührenvorschrift verwies der RH darauf, dass diese aus 1955 stammte und nicht mehr zeitgemäß ist. Detaillierte und kasuistische Bestimmungen bedingen einen hohen vermeidbaren Verwaltungsaufwand und ein komplexes IT-System.
Die Prüfung des IT-Projekts Personalmanagement-NEU zeigte, dass dieses zur Neugestaltung des Personalmanagement des Bundes ins Leben gerufene Projekt im Jänner 2006 letztlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Die unmittelbar vom BMF getragenen Ausgaben betrugen rd. 52,62 Mill. EUR. Damit wurden die im September 2002 prognostizierten Ausgaben von 35,80 Mill. EUR um rd. 16,82 Mill. EUR bzw. 47% überschritten. Die angestrebten Einsparungen in Höhe von 10,9 Mill EUR konnten nicht erzielt werden.
Im Berichtsbeitrag zu den Jährlichen Zusammenfassungen der Prüfungen und Erklärungen an die Europäische Kommission stellte der RH fest, dass Österreich den Vorschriften der EG-Haushaltsordnung, der Europäischen Kommission jährlich eine Zusammenfassung der Prüfungen und Erklärungen zu den Förderungen im Agrar- und Strukturbereich vorzulegen, nur halbherzig nachgekommen ist.
Die Follow-Up-Überprüfung der Statistik Austria ergab, dass die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2007 großteils umgesetzt worden sind. Eine verstärkte Zusammenarbeit der Statistikeinrichtungen des Bundes und der Länder wurde allerdings noch nicht realisiert. Bei der Follow-Up-Überprüfung der Finanzprokuratur wurde deutlich, dass diese die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2007 insbesondere durch eine umfassende Organisationsreform auf Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage weitgehend umsetzte. Bei der österreichischen Botschaft in Budapest wurden die Empfehlungen allerdings nur zu einem geringen Teil umgesetzt. Ausständig war vor allem die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms.
