Bildung
Die Expertengruppe wurde am 17. Februar 2009 beauftragt, für die "Schulverwaltung" eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme und der damit verbundenen Folgewirkungen zu erarbeiten. Die Expertengruppe legte die Problemanalyse am 24. März 2009 der Arbeitsgruppe vor.
Die Schulverwaltung aus dem Jahr 1962 ist nicht mehr zeitgemäß. Hohen Ausgaben (Input) stehen durchschnittliche Erfolge (Output) gegenüber. Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Die von den Expertenorganisationen identifizierten Problembereiche betreffen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, Dienstrecht, Leitungsverantwortung, Personalsteuerung und Controlling, Aus- und Fortbildung, Schulaufsicht und Gebäudemanagement.
Lösungsvorschläge der Expertenorganisationen zu den aufgezeigten Problemstellungen wurden der Arbeitsgruppe am 26. Mai 2009 übermittelt und sind seither Gegenstand der politischen Diskussion.
Das Lösungsmodell beruht auf 4 handlungsleitenden Grundsätzen:
Es sieht neben einer Reform der Aus- und Fortbildung drei Organisationsebenen und Zuständigkeiten vor:
Die Schulverwaltung aus dem Jahr 1962 ist nicht mehr zeitgemäß. Hohen Ausgaben (Input) stehen durchschnittliche Erfolge (Output) gegenüber. Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Die von den Expertenorganisationen identifizierten Problembereiche betreffen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, Dienstrecht, Leitungsverantwortung, Personalsteuerung und Controlling, Aus- und Fortbildung, Schulaufsicht und Gebäudemanagement.
Lösungsvorschläge der Expertenorganisationen zu den aufgezeigten Problemstellungen wurden der Arbeitsgruppe am 26. Mai 2009 übermittelt und sind seither Gegenstand der politischen Diskussion.
Das Lösungsmodell beruht auf 4 handlungsleitenden Grundsätzen:
- Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle der Schulgebarung in einer Hand
- Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele
- Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring
- Weitgehende Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsgestaltung und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Es sieht neben einer Reform der Aus- und Fortbildung drei Organisationsebenen und Zuständigkeiten vor:
- Eine letztverantwortliche Ebene für die Schulgesetzgebung, das Schulbudget und die Qualitätssicherung
- Einheitliche regionale Einheiten zur Steuerung, Kontrolle und Aufsicht
- Die Schulen zur weitgehend autonomen Organisation und Durchführung des Unterrichts.
Downloads
Loesungsvorschlaege_Schulverwaltung.pdf - Größe: 344 KB
Praesentation_Schulverwaltung.pdf - Größe: 140 KB
Problemanalyse_Schulverwaltung.pdf - Größe: 360 KB




